Die Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft nach §8a umfasst drei Teile: einen rechtlichen, einen psychologischen und einen Praxisteil.
Sie lernen in dieser insgesamt sechs Tage umfassenden Ausbildung die rechtlichen Grundlagen und die Rolle der Kinderschutzfachkraft kennen und erfahren, welche Arten von Kindeswohlgefährdung es gibt und wie Sie sie einschätzen lernen. Sie bekommen praktische Hinweise zum Vorgehen in einem Fall von Kindeswohlgefährdung an die Hand und erfahren, wie die einzuschaltenden Behörden arbeiten.
Nach bestandenem schriftlichen Test erhalten Sie ein Zertifikat.
Die Inhalte sind u.a.:
- Rechtliche Grundlagen
- Die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft
- Was ist Kindeswohl?
- Risiko- und Schutzfaktoren
- Formen von Kindeswohlgefährdung
- Das familiengerichtliche Verfahren (formelles / materielles Recht)
- Schutz und Kontrollkonzept (Muster)
- Dokumentation
- Verfahrensschritte und Wahrnehmung des Schutzauftrages im Jugendamt
- Inobhutnahme, - Garantenstellung
Anmeldung & weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Seite.
Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft nach § 8a
