Was passiert, wenn etwas passiert? Rechtsfragen in der Schulkinderbetreuung
Außerunterrichtliche Betreuungsangebote für Schulkinder an Grundschulen werden i.d.R. von Kommunen, Elternvereinen oder Wohlfahrtsverbänden angeboten. Sie erfolgen in enger Kooperation mit der Schule und sollen Schüler mit Bildungs- und Freizeitangeboten fördern und Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.
Betreuungskräfte im Offenen Ganztag haben neben ihren pädagogischen Aufgaben auch die Verpflichtung, die von ihnen betreuten Kinder vor Gefahren zu schützen. Unfälle mit Kindern können passieren, ob in der Gruppe beim Spiel, beim Toben auf dem Schulhof oder bei einem Ausflug.
Wenn ein Kind verletzt wird, kommt automatisch die Frage: Hätte das nicht verhindert werden müssen? Aber muss man die Kinder ständig überwachen, stets hinzuspringen, wenn Gefahr droht? Darf oder muss man ihnen sogar einen Freiraum lassen, damit sie sich ausprobieren, eigene Erfahrungen machen können und lernen, mit Gefahren umzugehen?
In der Fortbildung erarbeiten wir anhand von Fallbeispielen Kriterien für die Aufsichtspflicht und beleuchten zivil-, versicherungs- und strafrechtliche Risiken der Arbeit mit Kindern. Dabei gehen wir besonders auf Fragestellungen aus der Praxis, Erfahrungen und ggf. Ängste der Teilnehmenden ein.
Status:
Kursnr.: Q22-219
Beginn: Mo., 24.10.2022, 09:00 - 16:00 Uhr
Dauer: 1
Kursort: Veranstaltungssaal EG Rubensstraße
Gebühr: 112,00
Rubensstraße 7-13
50676 Köln