Kosten der Unterkunft nach dem SGB II/SGB XI und Wohnraumsicherung
Die Sicherung der Wohnung ist von existenzieller Bedeutung. Aus diesem Grund birgt die Übernahme der Unterkunfts- und Heizkosten durch den Leistungsträger und die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Wohnraums in der Praxis ein erhebliches Konfliktpotential.
Im Rahmen der eintägigen Fortbildung erhalten Sie einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der „Angemessenheit“ dieser Leistungen und die Voraussetzungen für einen Umzug sowie die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch Jobcenter oder Sozialamt.
Im Rahmen der Fortbildung erwartet Sie folgende Themen:
• Begriffsbestimmung: Leistungen für Unterkunft – was gehört dazu?
• Direktzahlung an Vermieter und Energieversorger
• Was sind angemessene Unterkunftskosten? Produkttheorie und schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Höchstmiete; Verfügbarkeit von Wohnungen; angemessene Wohnungsgröße bei Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und WG
• Übernahme der Nebenkosten, Heizkosten und Kosten für Warmwasserbereitung; Anrechnung von Guthaben oder Übernahme von Nachzahlungen nach der Jahresverbrauchsabrechnung
• Gründe für einen Umzug und Kostensenkungsverfahren durch den Träger; Welche Kosten sind im Zusammenhang mit dem Wohnungswechsel zu übernehmen? Wer ist zuständig? Exkurs: Erstausstattung der Wohnung
• Übernahme von Miet- und Energieschulden: Anspruchsvoraussetzungen – wer ist zuständig?
Status:
Kursnr.: Q23-223
Beginn: Di., 14.11.2023, 09:30 - 16:30 Uhr
Dauer: 1
Kursort: Veranstaltungssaal EG Rubensstraße
Gebühr: 112,00
Rubensstraße 7-13
50676 Köln