Erste Hilfe Schulung
Als ausgebildete/r Ersthelfer*in in Ihrem Betrieb übernehmen Sie die Aufgabe, beim Eintreten eines Notfalls die betroffene Person zu versorgen, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Alle über einen Unfallversicherungsträger versicherten Unternehmen sind dazu verpflichtet, eine gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Ersthelfer*innen nach den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1) ausbilden zu lassen.
Erste Hilfe geht jede*n etwas an! Besonders Privatpersonen, Kinder und ältere Menschen sind durch Unfälle gefährdet. Natürlich möchte man unbedingt helfen - aber was ist, wenn die Unsicherheit einen lähmt, wenn man nicht weiß, wie man helfen kann oder Angst hat, etwas falsch zu machen? Auf den Rettungsdienst zu warten kostet oft kostbare Zeit.
Häufig befinden wir uns in Situationen, bei denen wir gerne helfen würden. Um sich schnell beispielsweise im Internet kundig zu machen, fehlt dann häufig die Zeit. Hinterher ärgert man sich dann darüber, keinen Erste-Hilfe-Lehrgang gemacht zu haben. Um solchen Situationen zu entgehen, ist es wichtig, die eigenen Erste-Hilfe-Kenntnisse hin und wieder aufzufrischen.
Eine anteilige Abrechnung der Kosten über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ist möglich.
Status:
Kursnr.: Q23-154
Beginn: Mi., 15.11.2023, 09:00 - 16:30 Uhr
Dauer: 1
Kursort: Veranstaltungssaal Venloer Wall
Gebühr: 39,00
Venloer Wall 15
50672 Köln