Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft nach §8a
Die Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft nach §8a umfasst drei Teile: einen rechtlichen, einen psychologischen und einen Praxisteil.
Sie lernen in dieser insgesamt sechs Tage umfassenden Ausbildung die rechtlichen Grundlagen und die Rolle der Kinderschutzfachkraft kennen und erfahren, welche Arten von Kindeswohlgefährdung es gibt und wie Sie sie einschätzen lernen. Sie bekommen praktische Hinweise zum Vorgehen in einem Fall von Kindeswohlgefährdung an die Hand und erfahren, wie die einzuschaltenden Behörden arbeiten.
Nach bestandenem schriftlichen Test erhalten Sie ein Zertifikat. Der erste Teil der Ausbildung wird am 08.09.22 durch einen schriftlichen Test abgefragt und der zweite Teil am 15. bzw. 16.11.22 im Anschluss erhalten Sie Ihr Zertifikat.
Status:
Kursnr.: Q22-267
Beginn: Mo., 05.09.2022, 09:00 - 16:00 Uhr
Dauer: 4
Kursort: Veranstaltungssaal EG Rubensstraße
Gebühr: 1449,00
Rubensstraße 7-13
50676 Köln