Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft nach § 8a
Die Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft nach §8a umfasst drei Teile: einen rechtlichen, einen psychologischen und einen Praxisteil.
Sie lernen in dieser insgesamt sechs Tage umfassenden Ausbildung die rechtlichen Grundlagen und die Rolle der Kinderschutzfachkraft kennen und erfahren, welche Arten von Kindeswohlgefährdung es gibt und wie Sie sie einschätzen lernen. Sie bekommen praktische Hinweise zum Vorgehen in einem Fall von Kindeswohlgefährdung an die Hand und erfahren, wie die einzuschaltenden Behörden arbeiten.
Zielgruppe: pädagogische Fachkräfte; Leitungskräfte, wie Leitungskräfte von Kitas/Familienzentren, MitarbeiterInnen von Kitas/Familienzentren; Mitarbeitende von Jugendämtern, von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, von Sportvereinen und sonstigen Vereinen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind; Mitarbeitende von Kinderkliniken bzw. Kinderstationen, Familienberatungsstellen, Schulsozialarbeiter, pädagogische Lehrkräfte, an Verfahrensbeistände und an andere Fachkräfte, die in ihrer Tätigkeit mit Kinderschutzfragen zu tun haben.
Nach bestandenem schriftlichen Test erhalten Sie ein Zertifikat.
Die Inhalte sind u.a.:
- Rechtliche Grundlagen
- Die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft
- Was ist Kindeswohl?
- Risiko- und Schutzfaktoren
- Formen von Kindeswohlgefährdung
- Das familiengerichtliche Verfahren (formelles / materielles Recht)
- Fragebögen zur Einschätzung, verschiedene Beispiele
- Schutz und Kontrollkonzept (Muster)
- Dokumentation
- Datenschutz = Vertrauensschutz
- Verfahrensschritte und Wahrnehmung des Schutzauftrages im Jugendamt
- Inobhutnahme
- Garantenstellung
- Verfahrensschritte freier Träger / Berufsgeheimnisträger
- Fallbeispiele und Übungen
Status:
Kursnr.: Q25-270
Beginn: Mi., 11.06.2025, 09:00 - 16:00 Uhr
Dauer: 6
Kursort: Veranstaltungssaal Venloer Wall
Gebühr: 1498,00
Rubensstraße 7-13
50676 Köln
Venloer Wall 15
50672 Köln