Es sind noch Plätze frei! Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft nach § 8a

Es sind noch Plätze frei! Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft nach § 8a

Die Ausbildung beginnt am 11.03.2024 und bietet noch Raum für Anmeldungen.

Die Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft nach §8a umfasst drei Teile: einen rechtlichen, einen psychologischen und einen Praxisteil.

Sie lernen in dieser insgesamt sechs Tage umfassenden Ausbildung die rechtlichen Grundlagen und die Rolle der Kinderschutzfachkraft kennen und erfahren, welche Arten von Kindeswohlgefährdung es gibt und wie Sie sie einschätzen lernen. Sie bekommen praktische Hinweise zum Vorgehen in einem Fall von Kindeswohlgefährdung an die Hand und erfahren, wie die einzuschaltenden Behörden arbeiten.

Nach bestandenem schriftlichen Test erhalten Sie ein Zertifikat.

Die Inhalte sind u.a.:
- Rechtliche Grundlagen
- Die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft
- Was ist Kindeswohl?
- Risiko- und Schutzfaktoren
- Formen von Kindeswohlgefährdung
- Das familiengerichtliche Verfahren (formelles / materielles Recht)
- Fragebögen zur Einschätzung, verschiedene Beispiele
- Schutz und Kontrollkonzept (Muster)
- Dokumentation
- Datenschutz = Vertrauensschutz
- Verfahrensschritte und Wahrnehmung des Schutzauftrages im Jugendamt
- Inobhutnahme
- Garantenstellung
- Verfahrensschritte freier Träger / Berufsgeheimnisträger
- Fallbeispiele und Übungen

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Kursnr.:     Q24-221

Datum:      11.03.2024 von 09:00 - 17:00 Uhr

Dauer:       11.03.2024 bis 18.04.2024, 1x wöchentlich

Dozent*in: Andrea Stroet, Asita Mahabadi

Kursort:     Veranstaltungssaal EG Rubensstraße

Gebühr:     1449,00

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Anmeldung & weitere Informationen finden Sie hier oder per Mail an: bildungswerk@awo-koeln.de

Wir freuen uns über Ihr Interesse und zahlreiche Anmeldungen!

Herzliche Grüße,

das Team des Bildungswerks

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